Angebot und Finanzierung
Zum Grundangebot gehören Krankenkassen pflichtige Leistungen sowie Bedürfnisorientierte Leistungen.
Krankenkassen übernehmen die ärztlich verordnete Leistungen (mehr Information weiter unten). Die Preise und Zeitaufwand sind durch das KV Gesetz und Kanton festgelegt. Sobald der von Krankenkassen definierte Selbstbehalt ausgeschöpft wird, übernehmen die Krankenversicherungen 90% des Betrages. Von diesem Zeitpunkt an übernehmen Sie die restlichen 10% Ihrer Behandlungskosten, jedoch höchstens 700 Franken pro Jahr.
Ein Beispiel:
Ihre Behandlungskosten in einem Jahr betragen 1’500 Franken. Daran bezahlen Sie 300 Franken Franchise sowie zehn Prozent Selbstbehalt an den Rest. Das sind insgesamt 420 Franken (300.- + 10% von 1’200.- = 420.-)
Nicht – kassenpflichtige Leistungen gehen zu Lasten der Kunden. Dazu gehören die Betreuungs- und Entlastungsdienst sowie Haushalt- und Mahlzeitdienst. Sämtliche Leistungen können unter Umständen über Ergänzungsleistungen und Zusatzversicherung zurückerstattet werden.


Abklärungen und Beratungen
Ermittlung des Pflegebedarfs und Planung der notwendigen Massnahmen
Beratung bezüglich Krankheitssymptomen
Einnahme von Medikamenten
Sturzbeurteilung
Koordination weiterführender Behandlungen in komplexen Pflegesituationen

Untersuchung und Behandlung
Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atem, Gewicht, Blutzucker)
Atemtherapie (Inhalation, einfache Atemübungen)
Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten, Infusionen
Wundversorgung (inkl. Stoma-, Tracheostoma und Katheterpflege)
Zubereitung und Verabreichung einer parenteralen Ernährung
Sauerstoffmessung und -verabreichung

Grundpflege und Körperpflege
Morgens aufstehen, abends zu Bett gehen, sich waschen, An- und Auskleiden, Hautpflege
Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Bewegungsübungen, Mobilisation
Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Vorbeugung von Wunden, Behebung von Hautirritationen
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